In Finnland können Sie das Jedermanns-Recht genießen, das zum umfangreichsten der Welt gehört. Jedermanns-Rechte sind kein Gesetz, sondern viele unterschiedliche Verordnungen und Vorschriften, die das Recht aller Einwohner Finnlands festschreiben, sich unabhängig vom Eigentümer in einem Wald bewegen und ihn nutzen zu dürfen. Im Durchschnitt verbringt ein Finne 150 Mal pro Jahr seine Zeit im Freien, und jedes zweite Mal findet dies in Waldgebieten statt, die unter Jedermanns-Recht stehen. Allerdings darf man nicht überall alles machen – nicht einmal auf dem eigenen Land.

Verbinden Sie das Bein von Tuksus mit einigen interessanten Waldaktivitäten und finden Sie heraus, was im Wald gemäß Jedermanns-Rechten erlaubt ist!

Jedermanns-Rechte auf den Punkt gebracht:

• Sie gelten für alle, die in Finnland leben und sich dort aufhalten
• Eine Zustimmung oder Einwilligung des Grundbesitzers ist nicht erforderlich
• Der Grundbesitzer darf die Nutzung nicht ohne Begründung verhindern oder verbieten
• Für die Nutzung darf keine Gebühr erhoben werden
• Der Benutzer darf keine Störungen oder Schäden verursachen
• Jedermanns-Recht erteilt nicht die Erlaubnis, den Garten, die Plantage oder andere ähnliche Bereiche einer anderen Person zu benutzen

Jeder Mann und jede Frau darf:

  • Spazieren gehen, Ski oder Rad fahren, außer in der Nähe von menschlichen Behausungen oder querfeldein
  • Vorübergehend zelten, wo auch immer man sich bewegen darf (aber man sollte sein Zelt in ausreichendem Abstand von Häusern aufstellen)
  • Waldfrüchte, Pilze und Blumen pflücken
  • Mit einer Angelrute oder einer Schnur fischen
  • Sich auf Wasserstraßen und Eis fortbewegen

Sie dürfen nicht:

  • Andere oder die Umwelt stören oder schädigen
  • Nistende Vögel oder Wild stören
  • Bäume fällen oder beschädigen
  • Moos, Flechten, Erde oder Holz sammeln
  • In die Privatsphäre der Menschen eindringen, sich in ihren Höfen oder auf ihren Feldern aufhalten
  • Abfall fallen lassen
  • Geschützte Pflanzen pflücken
  • Ohne Genehmigung des Grundbesitzers im Gelände mit einem Kraftfahrzeug fahren
  • Ohne Erlaubnis des Grundbesitzers ein Feuer anzünden
  • Ohne die entsprechenden Genehmigungen fischen oder jagen

Bewegung aus eigener Kraft

Sie dürfen wandern, Ski fahren oder Rad fahren, um die Schönheit der Natur zu genießen. Normalerweise können Sie sich in Wäldern und anderen Naturgebieten frei bewegen, wenn Sie wenig oder gar keine Störungen oder Schäden verursachen. Sie dürfen nicht ohne Erlaubnis in die Privatsphäre von Personen eindringen oder deren Höfe betreten. Felder und andere derartige Bereiche können leicht beschädigt werden, weshalb Sie diese nicht betreten dürfen. Allerdings dürfen Sie im Winter über Felder gehen. Sie können sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Straßen, wie z.B. Hüttenzufahrten und Forststraßen, wandern, Ski fahren oder Rad fahren.

Bewegen auf Wasserstraßen

Jeder kann sich auf Wasserstraßen und Eis bewegen. Sie können Boot fahren und schwimmen gehen und sich am Strand entspannen, überall dort, wo es auch erlaubt ist, sich zu bewegen. Einschränkungen kann es in Naturschutzgebieten geben und in Gebieten, die von den finnischen Streitkräften genutzt werden. Auf dem Wasser können Sie vorübergehend ankern, und Sie können das Wasser als Brauchwasser und zum Waschen benutzen. Allerdings dürfen Sie auf dem Wasser für andere Menschen oder Wildtiere keine unangemessenen Störungen verursachen oder in der Nähe von Wohnhäusern ein Motorboot aufheulen lassen. Insbesondere müssen Sie dafür sorgen, dass die Vögel in Ruhe nisten können.

Rasten und Kurzzeitcamping

Sie können campen, übernachten und in der Natur die Nacht verbringen, sei es im Zelt, Fahrzeug oder Boot. Wenn Sie länger als ein paar Nächte bleiben möchten, sollten Sie dies mit dem Grundbesitzer vereinbaren. Sie dürfen keine bleibenden Spuren hinterlassen oder Schäden oder Störungen verursachen. Badestrände sind in der Regel keine Campingplätze, und in Erholungsgebieten ist das Campen auf bestimmte Gebiete beschränkt.

Naturprodukte sammeln

Wenn Sie sich in der Natur bewegen, dürfen Sie zum Beispiel wilde Beeren, Pilze und Blumen pflücken. Wenn sie zu Boden gefallen sind, dürfen Sie auch Äste, Zweige, Blätter, Rinde, Tannenzapfen usw. sammeln. In Naturschutzgebieten könnten allerdings Einschränkungen gelten. Natürlich dürfen Sie keine geschützten Pflanzen pflücken. Wenn Sie Moos und Flechten sammeln wollen, benötigen Sie die Einwilligung des Grundbesitzers. Auch Steine und Kies sind Eigentum des Grundbesitzers; jedoch können Sie kleine Mengen als Mineralproben sammeln. Sie dürfen keine lebenden Bäume fällen oder beschädigen. Sie können Porlinge von Bäumen sammeln, wenn Sie sie entfernen können, ohne den Baum zu beschädigen, aber Chaga-Pilze dürfen auch dann nicht gesammelt werden, wenn Sie den Baum dadurch nicht beschädigen würden, so dass sie nicht unter die Jedermanns-Rechte fallen.

Hinterlassen Sie keinen Abfall und verursachen Sie keine Schäden oder Störungen

Vermüllen ist in allen öffentlichen und privaten Gegenden verboten – Punktum. Auch sollten Sie keine flüssigen Abfälle in der Natur ausschütten. Sie müssen Ihren Müll mit nach Hause nehmen.

Sie dürfen nicht absichtlich in die Privatsphäre von Personen eindringen. Betreten oder passieren Sie nicht ohne Erlaubnis den Hof eines anderen und verursachen Sie keinen Lärm oder andere Störung. Schützen Sie auch die Privatsphäre anderer Camper oder Personen, die in ihren Booten schlafen.

Stören Sie nicht nistende Vögel oder Wild.

Machen Sie kein Feuer.

Am Lagerfeuer sitzen kann beim Trekking im Wald einen großen Teil der Freude ausmachen. Es gibt markierte und gepflegte Lagerfeuerplätze sowohl auf staatlichem als auch auf kommunalem Stellen, wo Sie ein Lagerfeuer machen können. Ohne Erlaubnis des Grundbesitzers dürfen Sie auch an anderer Stelle kein Feuer anzünden. Und ohne Erlaubnis des Grundbesitzers dürfen Sie auch keine lebenden oder toten Bäume fällen oder beschädigen oder davon Rinde, Zapfen usw. sammeln. Sie können Kleinholz auflesen, das auf den Boden gefallen ist, aber Sie dürfen es nicht vom Baum abreißen, selbst dann nicht, wenn der Baum umgefallen ist. Wenn Waldbrandgefahr besteht, dürfen Sie nicht einmal auf ausgewiesenen oder gepflegten Plätzen ein offenes Feuer entfachen; dann müssen Sie einen Campingkocher benutzen. Wenn ein von Ihnen gelegtes Feuer außer Kontrolle gerät, haften Sie als Brandstifter für die Schäden.

Angeln

Angeln mit Schnur und Haken ist ein kostenloser Zeitvertreib für Menschen jeden Alters. Andere Fischfangarten wie Köderfischen, Schleppangeln, Fischen mit Netzen und Reusen ist genehmigungspflichtig, was heißt, dass Sie eine Genehmigung des Eigentümers der Wasserstraße oder des Inhabers der Fangrechte benötigen, in der Regel in Form eines gebührenpflichtigen Fischereischeins. Wer sich nicht damit begnügt, mit Schnur und Haken zu Fischen, muss dem Staat eine Fischereiverwaltungsgebühr bezahlen, die zur Erhaltung guter Fischbestände, beispielsweise durch Fischbesatz, verwendet wird. Personen unter 18 Jahren oder über 65 Jahren sind von dieser Gebühr befreit. Das Fischen wird auch durch verschiedene Fang- und Schonzeiten geregelt, um die Fischzucht und nachhaltige Fischbestände zu schützen. Jeder Fischer muss sich des Umfangs seiner Fangrechte bewusst sein und sein Recht gegenüber einem Fischereiaufseher nachweisen können. Fordern Sie weitere Informationen bei Pilke Info und anderen Metsähallitus-Büros an!

Fahren eines Kraftfahrzeugs

Sie können mit einem Schneemobil auf dem glänzenden, harten Schnee schnell und weit fahren, und mit einem Schlitten kann sich Ihre ganze Gruppe bequem zum Eisangeln aufmachen. Sie dürfen jedoch ohne Genehmigung des Grundeigentümers mit einem Kraftfahrzeug nicht abseits der Straßen im Gelände fahren. Sie dürfen auf Eis- und auf Motorschlittenwegen fahren. Auf Pfaden, die von Metsähallitus instandgehalten werden, benötigen Sie eine Trail-Genehmigung. Der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein und einen Helm tragen. Auf offiziellen Wegen gilt die Straßenverkehrsordnung, was bedeutet, dass Sie einen Führerschein benötigen, wenn Sie auf ihnen fahren. Sie dürfen nicht mit einem Schneemobil auf Straßen fahren, aber falls nötig, dürfen Sie eine überqueren. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 60 km/h auf der Straße und 80 km/h auf einem Weg.

Ein geländegängiges Fahrzeug kann leicht das Gelände und die Wurzeln von Bäumen beschädigen sowie nistenden Vögel stören. Aus diesem Grund dürfen Sie ohne Genehmigung des Grundbesitzers nicht einmal ein geländegängiges Quad fahren. Ein für den Straßenverkehr zugelassenes Quad darf auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Es sind mehrere Quad-Strecken in Planung.

Jagd

Die Jagd füllt Ihren Tisch mit leckerem und sauberem Fleisch und hält die Ungezieferpopulationen in Schach. Die Jagd ist eines der am strengsten reglementierten Hobbies, dem Sie in einem Wald nachgehen können. Sie dürfen nicht ohne eine Jagdgenehmigung jagen, die eine Prüfung voraussetzt, die viele Informationen über Wild und Natur beinhaltet. Wenn Sie vorhaben, Elche oder Bären zu jagen, müssen Sie die Schießprüfung bestanden haben. Ohne Waffenerwerbsschein dürfen Sie keine Waffe kaufen und ohne Waffenschein keine Waffe besitzen. Für die Jagd ist eine staatliche Wildverwaltungsgebühr zu entrichten. Außerdem benötigen Sie fast immer die Erlaubnis des Grundbesitzers oder des Jagdrechtsinhabers. Einwohner der Provinz Lappland und einiger Gemeinden der Provinz Oulu sind berechtigt, in ihren Heimatgemeinden auf Staatsland zu jagen. Für jede Wildart ist eine Jagdsaison festgelegt, die beispielsweise auf deren Brutsaison basiert. Für viele Tiere wurden auch regionale und jährliche Quoten festgelegt. Die Jagd darf für andere keine Gefahr oder Behinderung darstellen, und die Jagd darf nicht behindert oder verhindert werden. Nicht einmal Wildtiere darf man stören

Haustiere im Wald

Es wäre schön, mit der ganzen Familie, einschließlich der Haustiere, im Wald zu wandern. Wildtiere oder nistende Vögel dürfen durch Hunde nicht gestört werden. Aus diesem Grund ist es von Anfang März bis zum 20. August Pflicht, alle Hunde, die älter als fünf Monate sind, an der Leine zu führen. Auch außerhalb dieses Zeitraums dürfen Sie einen Hund nur an der Leine oder so führen, dass Sie den Hund sofort an die Leine legen können – ausgenommen Sie haben die Erlaubnis des Grundbesitzers oder des Jagdrechtsinhabers. In Gebieten, die speziell für die Rentierhaltung bestimmt sind, müssen Sie besonders darauf achten, Ihre Hunde an der Leine zu halten Hunde dürfen zum Beispiel nicht zu regulären Skipisten oder an öffentliche Strände mitgenommen werden. Kümmern Sie sich um die Abfälle Ihres Haustiers, damit dadurch niemand belästigt wird. All dies gilt auch für Hundeschlitten. Katzen dürfen nur im Hof oder Garten des Besitzers frei herumlaufen.

Mit einem Pferd kann man die Natur hautnah erleben. Es fällt auch auf Privatstraßen unter die Jedermanns-Rechte, solange es nicht separat durch Absperrungen und Schilder verboten ist. Allerdings können die Pferdehufen leicht Spuren hinterlassen, und im Wald Baumwurzeln leicht und manchmal sogar schwer beschädigen. Aus diesem Grund sollten Sie sich mit dem Grundbesitzer absprechen, wenn Sie reiten wollen. Obligatorisch ist dies, wenn das Reiten wiederholt stattfindet oder organisiert ist oder auf dem Gelände oder den Straßen mehr als geringfügige Schäden hinterlässt. Das bedeutet, dass Sie unter Jedermanns-Recht beispielsweise keine Geländetouren durch einen professionell betriebenen Reitstall organisieren sollten. Das Gesetz über öffentliche Ordnung verbietet das Reiten auf öffentlichen Fußwegen und anderen derartigen Wegen.